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§ 1 Geltungsbereich und Änderungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HEAG MediaNet GmbH, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt, Registergericht Darmstadt (im folgenden MediaNet genannt) gelten für Telekommunikations- sowie Telemediendienste und damit in Zusammenhang stehende Service- und Dienstleistungen der MediaNet (im folgenden Produkte genannt). Sie finden auch auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Auskünfte, Beratungen und Beseitigungen von Störungen Anwendung.
(2) MediaNet kann den Vertrag mit dem Kunden und diese AGB durch schriftliche Mitteilung ändern. MediaNet kann die AGB insbesondere ändern, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen Normen, insbesondere, aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die auf ihm basierenden Verordnungen, sich derart ändern, dass eine Anpassung der AGB notwendig wird. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die einzelnen Änderungen werden dem Kunden in der Mitteilung einzeln zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei MediaNet eingegangen sein. MediaNet wird auf diese Folgen im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen. Eine Anpassung der AGB an die in Satz 2 genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt im Falle einer Anpassung an zwingendes Recht in keinem Fall als Änderung zuungunsten des Kunden. Im Falle eines form- und fristgerechten Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MediaNet deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
TEIL 1:
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 2 Leistungen der MediaNet
(1) Der von MediaNet zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular bzw. dem Einzelvertrag, der Terminbestätigung diesen AGB und ggf. den jeweils einschlägigen technischen Bedingungen und Leistungsbeschreibungen der MediaNet, in der Priorität der genannten Reihenfolge.
(2) Soweit MediaNet an der Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die von MediaNet nicht zu vertreten sind (z. B. Krieg, Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Umstände), gehindert ist, ist MediaNet von ihrer Leistungspflicht für die Dauer des unvorhersehbaren Ereignisses befreit.
(3) Absatz (2) gilt entsprechend bei notwendigen technischen Änderungen oder sonstigen notwendigen Maßnahmen (z. B. Reparatur- und unaufschiebbaren Wartungsarbeiten) an den Anlagen von MediaNet oder an Telekommunikationsanlagen Dritter, die von MediaNet zur Erfüllung dieses Vertrages genutzt werden.
(4) Seitens MediaNet genannte Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesagt wurde. Zugesagte Bereitstellungstermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Mitwirkungspflichten des Kunden. Sollte ein Termin zur Ausführung der Leistungserbringung 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung dem Kunden noch nicht mitgeteilt worden sein, so ist dieser berechtigt - ganz oder teilweise - vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Sofern MediaNet vertraglich Verfügbarkeiten und/ oder technische Parameter angegeben hat, so gelten diese Angaben nur bis zur vereinbarten Übergabeschnittstelle.
(6) Sofern nicht separat (als zusätzliche Leistung) beauftragt, obliegt die Datensicherung der von der Leistungserbringung der MediaNet betroffenen Systeme dem Kunden.
(7) Zusätzliche Leistungen (z.B. Hard- oder Softwareerweiterungen) sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(8) Hält MediaNet die nach Artikel 17 Abs. 4 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) verbindlich geltenden Normen und technischen Anforderungen für die Bereitstellung von Telekommunikation für Endnutzer nicht ein, kann der Kunde den Vertrag über die betroffene Dienstleistung nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. § 314 BGB findet Anwendung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde schafft in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. MediaNet wird dem Kunden hierzu ggf. ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
(a) den Mitarbeitern, bzw. Erfüllungsgehilfen der MediaNet jederzeit nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung (z.B. des Bereitstellungstermins) unentgeltlich Zutritt zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist,
(b) den Mitarbeitern, bzw. Erfüllungsgehilfen der MediaNet die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen,
(c) Veränderungen in bestehenden Systemen (Hard-, Software oder Einstellungen), die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung der MediaNet einzuführen,
(d) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der MediaNet die Mitbenutzung vorhandener Programmiergeräte, Mess- und Prüfmittel und Werkzeuge und den Umgang mit anlagenspezifischer Hard- und Software der jeweiligen kommunikationstechnischen Einrichtungen zu gewähren, sofern es für die Durchführung der Arbeiten im Sinne des Vertrages erforderlich ist,
(e) seine persönlichen Kundenkennwörter, Login-Kennungen und Passwörter geheimzuhalten,
(f) von MediaNet mitgeteilte Passwörter nach Erhalt unverzüglich zu ändern. Gleiches gilt, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
(2) Der Kunde stellt die Räumlichkeiten in seinen Gebäuden, in denen Anlagen der MediaNet für die Erfüllung des Vertrages installiert bzw. eingerichtet werden sollen, für die Dauer des Vertrages inklusive aller Nebenleistungen, insbesondere ausreichender Stromzufuhr, Beleuchtung und Klimatisierung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde wird Anlagen nur in hierfür geeigneten Räumlichkeiten unterbringen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Einrichtungen mit dem MediaNet-Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere auch den Vorgaben der Bundesnetzagentur, entsprechen.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nur von ihm oder Dritten, denen er die Nutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen. Eine gewerbsmäßige Weitervermarktung (Resale) der Anschlüsse oder der Dienstleistungen sowie - auch kurzfristige - entgeltliche Überlassung an Dritte sind untersagt.
(5) Der Kunde wird nur die durch die MediaNet vorgegebenen und zur Verfügung gestellten Standardschnittstellen nutzen. Andere Schnittstellen können nur mit Einwilligung der MediaNet genutzt werden.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an Einrichtungen der MediaNet nur von der MediaNet ausführen zu lassen und keine Veränderungen an den Anschlusseinrichtungen der MediaNet durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des MediaNet-Netzes führen können.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die installierten, nicht in seinem Eigentum befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff und Eingriff Dritter zu schützen.
(8) Der Kunde wird den Anschluss an das Netz der MediaNet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Der Kunde wird am Netz der MediaNet keine Veränderungen vornehmen, auf Grund derer die Sicherheit oder Funktionalität des Netzbetriebes nicht mehr gewährleistet ist.
(9) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
(10) Der Kunde hat MediaNet unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift oder Bankverbindung (bei vorliegender Einzugsermächtigung) und jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes sowie seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen.
(11) Sofern der Kunde keine natürliche Person ist, ist der Kunde verpflichtet, Ansprechpartner zu benennen. Die Ansprechpartner sind im Vertrag namentlich zu benennen. Änderungen sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
(12) Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann Schadensersatzansprüche der MediaNet auslösen.
§ 4 Grundstücksnutzung
(1) Der Vertrag zwischen MediaNet und Kunde kann von MediaNet ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Kunde auf Verlangen der MediaNet nicht innerhalb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer unentgeltlichen Nutzung des Grundstücks nach dem sich in einer Anlage zum TKG befindlichen amtlichen Muster eines Nutzungsvertrages vorlegt. Das Kündigungsrecht besteht auch, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
(2) Sofern der Antrag fristgerecht vorgelegt wurde und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn MediaNet den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
(3) Kündigt MediaNet einen Vertrag, für den eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde wegen Nichtvorlage oder Kündigung des Nutzungsvertrages, ist der Kunde verpflichtet, einen Ablösebetrag in Höhe von 50 % der Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären, zu zahlen. Der Ablösebetrag ist in einer Summe zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass MediaNet kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche von MediaNet bleiben unberührt.
(5) Über die Art und den Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet. Die Baumaßnahmen werden nach Möglichkeit mit dem Kunden abgesprochen.
§ 5 Entgelte und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden an MediaNet zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach dem Vertrag oder den aktuellen Preislisten, die im MediaNet-Shop und auf den Internetseiten der MediaNet unter www.heagmedianet.de einsehbar sind.
(2) Sofern es sich bei den vom Kunden bezogenen Produkten um Produkte handelt, die MediaNet ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB anbietet, so verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.
(3) Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatzes ist MediaNet berechtigt, die Entgelte entsprechend anzupassen. Die entsprechende Änderung wird in der auf die Änderungen folgenden Rechnung ausgewiesen.
(4) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglichen Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere das Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(5) MediaNet ist bei Veränderung ihrer Kosten, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen, Preisänderungen Dritter, deren sich MediaNet bedient, zur Anpassung ihrer Verrechnungssätze und Entgelte in der Höhe der bei MediaNet anfallenden Kostenänderungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts dieser Änderung berechtigt. Sollten sich hierdurch die bisherigen monatlichen Gesamtentgelte wesentlich erhöhen, ist der Kunde berechtigt, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis fristlos auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung davon Gebrauch macht.
(6) Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienste durch Dritte oder Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
(7) Der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte monatlich eine Rechnung. MediaNet ist berechtigt, dem Kunden eine Gesamtrechnung für alle Leistungen der MediaNet zu erstellen, auch wenn diese auf verschiedenen Verträgen beruhen.
(8) MediaNet zieht die Rechnungsbeträge von dem vom Kunden angegebenen Konto per Lastschrift ein, soweit der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Die zu diesem Zweck erteilte Einzugsermächtigung kann durch den Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Einzugsermächtigung erstreckt sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Forderungen, die MediaNet im Rahmen des Vertragsverhältnisses und seiner Beendigung gegen den Kunden entstanden sind oder entstehen.
(9) Für Lastschriften oder Schecks, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde MediaNet die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
(10) Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung fällig. Rechnungsbeträge müssen spätestens am 10. Werktag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein, unabhängig davon, ob eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist.
(11) Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies schriftlich innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber MediaNet erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels). Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. MediaNet weist den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit MediaNet die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.
(12) Der Kunde kann im Falle einer Beanstandung innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Ergebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht binnen acht Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig.
(13) Wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von MediaNet in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unrichtig ermittelt wurde. In diesem Fall hat MediaNet gegen den Kunden Anspruch auf den Betrag, den der Kunde in den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum zu entrichten hatte. Eine technische Prüfung ist entbehrlich, sofern die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.
(14) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten nach Verstreichen der Beanstandungsfrist auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht worden sind, trifft MediaNet keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen oder die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. MediaNet wird den Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung hinweisen.
(15) MediaNet behält sich das Recht vor, die Frist und den Umfang der gespeicherten Daten ohne gesondertes Einverständnis des Kunden bei entsprechenden Gesetzesänderungen an die gültige Gesetzeslage anzupassen.
(16) Rückerstattungsansprüche des Kunden (z.B. auf Grund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, Gutschriften, etc.) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und nach Ermessen der MediaNet innerhalb der folgenden drei Monate verrechnet oder zurückerstattet.
(17) Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
(18) MediaNet ist ferner berechtigt, Vergütungen die für die Nutzung von Mehrwertdiensteangeboten Dritter über den Telefonanschluss des Kunden geschuldet werden, als eigene Forderungen gegenüber den Kunden geltend zu machen. MediaNet lässt sich in einem solchen Fall jedoch die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten.
§ 6 Einzelverbindungsnachweis
(1) Auf schriftlichen Antrag des Kunden erstellt MediaNet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über zukünftige Leistungen eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis), die alle abgehenden Verbindungen dergestalt aufschlüsselt, dass eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist.
(2) Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend nach Wahl des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine ungekürzte Aufführung.
(3) Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Zielrufnummern für Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen, die telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten, nicht aufgeführt. Diese Verbindungen werden in einer Summe zusammengefasst.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechung gegenüber Forderungen von MediaNet ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der MediaNet anerkannten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 8 Verzug, Sperre
(1) MediaNet ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75 € in Verzug ist und MediaNet dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 75 € bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG.
(2) Im Übrigen darf MediaNet eine Sperre nur durchführen, wenn
(a) wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von MediaNet in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird oder
(b) ernsthafte Schäden an den Einrichtungen der MediaNet, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
(3) Im Falle eines wiederholten oder schwerwiegenden Rufnummernmissbrauchs ist MediaNet zu einer Sperre nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung verpflichtet.
(4) Im Fall einer Sperrung des Netzzugangs durch MediaNet wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommunikationsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperrung an, darf MediaNet den Netzzugang des Kunden insgesamt sperren (Vollsperrung), wobei Notrufmöglichkeiten (Polizei- und Feuerwehrnotrufnummer) in dieser Zeit aufrecht erhalten werden.
(5) Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen.
(6) Gerät MediaNet mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach § 10. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn MediaNet eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
§ 9 Leistungsstörungen
(1) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. MediaNet ist nach einer Störungsmeldung berechtigt, die MediaNet durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen dem Kunden zu berechnen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag. Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Funktion des MediaNet-Netzes beeinträchtigen können, MediaNet unverzüglich mitteilen.
(2) MediaNet verpflichtet sich, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
(3) Den Ausfall des Internets, von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber oder Störungen in diesem Bereich, hat MediaNet nicht zu vertreten. Sie berechtigen MediaNet, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu unterbrechen.
(4) Eine Haftung für verspätete Ausführung der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, soweit der Kunde den erkennbaren Mangel bzw. die Störung bei der zentralen Störungsstelle der MediaNet angezeigt hat.
§ 10 Haftung
(1) Für Personenschäden haftet MediaNet unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet MediaNet, wenn der Schaden von MediaNet, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. MediaNet haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflichten") oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 € je Kunde und Schadensereignis und einem Gesamtbetrag von zweieinhalb (2,5) Millionen Euro gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je Schadensereignis.
(3) Darüber hinaus ist die Haftung der MediaNet, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500 € je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern MediaNet aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens zehn (10) Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet MediaNet nur, wenn MediaNet deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(5) Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der MediaNet, die diese mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
(6) Im Übrigen ist die Haftung der MediaNet ausgeschlossen.
(7) Der Kunde haftet MediaNet für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen.
(8) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 11 Leistungserbringung durch Dritte, Übertragung des Vertrages (1) MediaNet ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(2) Ferner ist MediaNet berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unter Beachtung der schutzwürdigen Belange des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. MediaNet hat dem Kunden die Übertragung mindestens sechs Wochen vor ihrem Vollzug anzuzeigen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Anzeige zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung zu kündigen.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MediaNet auf Dritte übertragen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag läuft bis zum Ende des zwölften Monats nach Bereitstellung der Leistung und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, falls keine schriftliche Kündigung innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende erfolgt und soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Einzelne Dienste, die ein Produkt-Upgrade bzw. Produkt-Downgrade zulassen, können auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geändert werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt dann von neuem.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MediaNet insbesondere dann vor, wenn der Kunde grob vertragswidrig handelt, insbesondere wenn
a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der dem durchschnittlich für zwei Monate geschuldeten Entgelt (mindestens 75 €) entspricht, in Verzug kommt und er trotz schriftlicher Abmahnung durch MediaNet unter Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit diesen Zustand nicht unverzüglich beseitigt oder
b) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt ist, oder
c) der Kunde oder ein Dritter, dem der Kunde Zugang zum Netz gewährt, Dienstleistungen der MediaNet in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, über das Netz beleidigende, verleumderische, sitten- oder sonst gesetzwidrige Inhalte verbreitet, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt, missbräuchlich handelt oder, wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht diesbezüglich besteht und er trotz schriftlicher Abmahnung durch MediaNet unter Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit diesen Zustand nicht unverzüglich beseitigt, oder
d) der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten wiederholt trotz Mahnung mit Fristsetzung verletzt.
(4) In allen unter Abs. 2 aufgeführten Fällen kann MediaNet Schadensersatz in Höhe der bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit anfallenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der MediaNet ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages, alle zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, welche nicht in sein Eigentum übergegangen sind, unverzüglich MediaNet zum Abbau zugänglich zu machen. Handelt es sich bei der zur Verfügung gestellten Einrichtung um Endgeräte für Privatkunden, so ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Rechnung und Risiko an die MediaNet zu versenden. Ist die technische Einrichtung beschädigt oder abhanden gekommen, so erfolgt eine Nachberechnung in Höhe des Zeitwertes der technischen Einrichtung. Verweigert der Kunde der MediaNet den Zugang zum Zwecke des Abbaus der technischen Einrichtungen trotz Nachfristsetzung, so kann MediaNet Ersatz in Höhe des Zeitwertes der technischen Einrichtung geltend machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass MediaNet kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) MediaNet ist berechtigt, verlegte Leitungen und Bestandteile (insbesondere Installationsmaterial) im Grundstück zu belassen oder auf eigene Kosten zurückzubauen.
§ 13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
MediaNet verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Der Kunde wird in angemessener Weise über die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrichtet.
§ 14 Geheimhaltung
(1) Jede Vertragspartei wird Informationen und Unterlagen, die aus dem Bereich des anderen Vertragspartners stammen und als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, während der Dauer dieses Vertrages und nach dessen Beendigung geheim halten, es sei denn, die MediaNet ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Auskunft verpflichtet. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmung des Datenschutzes fallen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen, Unterlagen oder Daten, so weit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder erheben noch in irgendeiner Form verwenden.
(2) Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragsparteien ihren Angestellten und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
§ 15 Schlichtung
Macht der Kunde geltend, MediaNet habe ihm gegenüber Pflichten aufgrund kundenschutzrelevanter Normen des TKG nicht erfüllt, kann er sich gebührenpflichtig an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zum Zwecke der Streitbeilegung wenden. Dies hat schriftlich oder online auf entsprechendem Antragsformular unter Darstellung des Sachverhalts, des Begehrens und des Nachweises des Versuchs einer Einigung zu geschehen. Weitere Informationen finden sich im Internet unter der Domain www.bundesnetzagentur.de.
§ 16 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. MediaNet kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen.
(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MediaNet und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
TEIL 2:
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR TELEFONIE
§ 18 Rufnummern
(1) MediaNet teilt dem Kunden bei Bedarf schriftlich Teilnehmerrufnummern für den Festnetzanschluss zu. Muss die Teilnehmerrufnummer auf Grund einer Maßnahme oder Entscheidung der Bundesnetzagentur geändert werden, stehen dem Kunden keine Einwendungen und/ oder Ansprüche gegenüber MediaNet zu.
(2) Wünscht der Kunde eine Portierung seiner Rufnummer, so hat er diesbezügliche Aufträge entweder selbst oder durch einen Portierungsauftrag an ein anderes Telekommunikationsunternehmen bis zum Ende der Vertragslaufzeit gegenüber MediaNet schriftlich zu äußern. Anderenfalls kann eine Portierung aus technischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden. MediaNet wird den Portierungsprozess gemäß der Vorgaben der Bundesnetzagentur und der technischen vereinbarten Abläufe zwischen Teilnehmernetzbetreibern unterstützen. Werden die Vorgaben und technischen Abläufe von dem anderen am Portierungsprozess beteiligten Telekommunikationsunternehmen nicht unterstützt, so kann eine Portierung aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.
(3) Im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten wird MediaNet auf Wunsch nach schriftlichem Antrag des Kunden bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig sperren. Für die Freischaltung gesperrter Rufnummernbereiche kann ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste anfallen.
§ 19 Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse
(1) Auf schriftlichen Antrag des Kunden veranlasst MediaNet unentgeltlich einen Standardeintrag oder die Löschung eines Standardeintrags des Kunden mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (z. B. Telefonbuch) und für die Erteilung von telefonischen Auskünften. Sofern der Kunde den Eintrag von Mitbenutzern verlangt, erfolgt die Eintragung nur bei Zustimmung des/ der Mitbenutzer(s) und nur gegen gesondertes Entgelt gemäß aktueller Preisliste. MediaNet haftet nicht für falsche oder verspätete Einträge, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
(2) Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen gedruckten oder auf elektronischen Medien gespeicherten Anschlussdaten (z. B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Kunde kann durch schriftlichen Antrag gegenüber MediaNet die Inverssuche für seinen Telefonanschluss sperren lassen. Nach Erhalt des Antrags wird MediaNet alle Rufnummern des Anschlusses für die Inverssuche sperren.
§ 20 Zahlungsbedingungen
(1) MediaNet ist berechtigt, eine angemessene Sicherheit vom Kunden zu fordern, wenn begründete Zweifel an seiner Bonität bestehen
(2) Abweichend von § 5 Abs. 4 sind monatliche Entgelte für Sprachtelefondienste und die Nutzung der von diesen Anschlüssen hergestellten Verbindungen monatlich im Nachhinein zu zahlen.
TEIL 3:
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR INTERNET-DIENSTE
§ 21 Speicherung von Inhalten
Soweit MediaNet dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für MediaNet fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Der Kunde ist verpflichtet, MediaNet von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 22 Bereitstellung von Inhalten
(1) Soweit MediaNet dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, ist MediaNet nicht verpflichtet die übermittelten Inhalte einer Überprüfung, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthalten, zu unterziehen. MediaNet ist jedoch berechtigt, die übermittelten Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen dieses Zugangs abruft, fremde Informationen im Sinne des TMG.
(3) MediaNet weist daraufhin, dass die Übertragung von Daten über und der Abruf von Informationen aus dem Internet Gefahren für die Datensicherheit und Datenintegrität bergen. MediaNet hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, seine Daten gegen diese Gefahren zu schützen. Durch geeignete Hard- und Softwarelösungen, wie z.B. Firewall und Virenscanner, lassen sich die Gefahren deutlich reduzieren. Derartige Produkte und Dienstleistungen können -nach gesonderter Vereinbarung- von der MediaNet erworben bzw. von dieser erbracht werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Informationspflichten nach dem TDG für Dienste, die er zur Nutzung bereithält oder zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, einzuhalten.
(5) Bei der Nutzung von Internetdiensten hat der Kunde seine Einrichtungen gegen Beeinflussung durch Dritte durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Firewall) zu sichern und auf dem neuesten Stand zu halten.
§ 23 Missbrauch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu Internetdienstleistungen sowie das Internet selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
a) keine Eingriffe in das Netz der MediaNet oder in andere Netze vorzunehmen;
b) keine Kettenbriefe, SPAM, unerwünschte Werbemails, Computerviren, Trojaner oder Worms zu erstellen und/ oder weiterzuleiten;
c) die nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten;
d) keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die
- pornographische Schriften im Sinne des § 184 Strafgesetzbuch (StGB),
- jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) darstellen,
- im Sinne des Strafgesetzbuchs zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern,
- ehrverletzende Äußerungen enthalten,
- das Ansehen von MediaNet schädigen können oder
- sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
(2) Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche über die Internetdienstleistungen Kenntnis von Inhalten nach Absatz 1 lit. d) erlangen.
(3) MediaNet ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Ansprüche des Kunden zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Kunde missbräuchlich im Sinne des Absatz 1 handelt.
(4) Der Kunde hat die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. Dabei hat er es insbesondere zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Computersystemen zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung dienen, sich Zugang zu einem fremden Computersystem zu verschaffen (z.B. Portscans).
(5) Der Kunde hat es zu unterlassen, sich mit Hilfe der im Rahmen des Leistungsangebotes verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Kunden bestimmt sind.
(6) Der Kunde hat es zu unterlassen, über die im Rahmen des Leistungsangebotes verfügbaren Dienste, Sicherheitsvorkehrungen fremder Rechner oder Rechnersysteme, Netzwerke oder Zugangsaccounts zu Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen ("Denial of Service"-Angriff).
§ 24 Zahlungsbedingungen
Abweichend von § 5 Abs. 4 sind monatliche Entgelte für ADSL-Produkte, SDSL-Produkte für Privatkunden sowie volumen- bzw. verbrauchsabhängige Entgelte monatlich im Nachhinein zu zahlen.
TEIL 4:
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DOMAIN-SERVICES
§ 25 Domainregistrierung
(1) Bei der Registrierung und/ oder Pflege von Domains wird MediaNet im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle (Registrar) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen nationalen und internationalen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Domains sowie für das Verfahren bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen bzw. Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle. Diese Registrierungsbedingungen bzw. Richtlinien können über unsere Homepage www.heagmedianet.de eingesehen werden.
(2) MediaNet hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Vergabestelle keinen Einfluss. MediaNet übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beauftragte Domain registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte seitens MediaNet über die Registrierungsmöglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung.
(3) Eine Änderung der beantragten Domain -sowohl was den Domainnamen (Second Level Domain) als auch die Top Level Domain (".de", ".com", ".org", ".eu" etc.) betrifft- ist nach ihrer Registrierung ausgeschlossen. Ist die gewünschte Domain von der Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch MediaNet.
§ 26 Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde schafft in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. MediaNet wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben.
b) bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung MediaNet vorzulegen,
c) bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, MediaNet unverzüglich schriftlich zu informieren.
(2) Der Kunde prüft vor Beantragung einer Domain, dass diese Domainbeantragung keine Rechte Dritter verletzt und versichert, dass bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für Domainstreitigkeiten vorliegen.
(3) Der Kunde bzw. Domaininhaber wird alle Personen, denen er die Einrichtung von E-Mail-Accounts unter der vertragsgegenständlichen Domain und/ oder die Nutzung derartiger E-Mail-Accounts gestattet, zur Einhaltung der sich aus §§ 3, 23 sowie aus den vorstehenden Absätzen ergebenen Pflichten ausdrücklich verpflichten.
§ 27 Sperre der Domain
MediaNet behält sich das Recht vor, den Zugang zur Domain im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen die in §§ 3, 23, 26 genannten Pflichten des Kunden bis zur Beendigung des Verstoßes zu sperren und bei fortgesetztem Verstoß nach erfolgter Abmahnung mit Fristsetzung die Domaindienstleistung zu kündigen sowie die Domain beim Registrar in den Status "Transit" zu setzen. Der Kunde und der administrative Ansprechpartner werden hiervon unverzüglich informiert. Entsprechende Aufwendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 28 Providerwechsel
Bei Beendigung des Vertrages mit anschließender Selbstverwaltung durch den bevollmächtigten Kunden oder beim Providerwechsel gibt der Kunde selbst oder durch den neuen Provider den Auftrag, die Domain umzuregistrieren (KK-Antrag). MediaNet unterstützt die Umregistrierung, soweit keine offenen Verpflichtungen aus dem zu beendenden Vertrag bestehen oder die Domain mit einem Disputeintrag versehen ist.
§ 29 Laufzeit und Zahlungsbedingungen
(1) Abweichend von § 12 Abs. 1 ist Vertragsbeginn der erste Tag des Monats, in welchem die Domain bereitgestellt wird. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Abweichend von § 5 Abs. 4 sind die für Domain-Services im Voraus zu entrichtenden Entgelte jährliche Entgelte. Im Fall einer Kündigung werden jährliche Entgelte nicht zurückerstattet.
TEIL 5:
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIENST- UND SERVICELEISTUNGEN
§ 30 Leistungen der MediaNet
(1) MediaNet erbringt zusätzliche Dienst- und Serviceleistungen nach gesonderter Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt.
(2) MediaNet erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die vereinbarten Leistungen schließen keine störungsfreie Arbeitsweise der den Leistungen zugrunde liegenden Hardware ein.
(3) Sofern MediaNet im Rahmen der Leistungen auf konkrete Anweisung des Kunden handelt, haftet nicht sie, sondern der Kunde für die Auswirkungen.
(4) Weitere Leistungen, die nicht i.S.d. Absatzes 1 ausdrücklich vereinbart worden sind, gelten als zusätzliche Leistungen (insbesondere Hard- oder Softwareerweiterungen, Montage und Aufstellung) und werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für folgende Leistungen:
- vom Kunden gewünschte oder behördlich geforderte Änderungen, z. B. Änderungen des Leistungsumfanges, der Benutzerdaten, des Aufstellungsortes von Hardware, der Gebührenerfassungstarife,
- die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch Altern des Leitungsnetzes des Kunden oder durch Störungen an Einrichtungen des öffentlichen Netzbetreibers (z. B. der DTAG) entstanden sind,
- die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch Fremdeinwirkungen (z.B. Blitz, Überspannung, Feuchtigkeit, Induktion, Fehlbedienung) verursacht wurden,
- notwendige Instandsetzungen bei Übernahme der Serviceverpflichtung für bereits in Betrieb befindliche Hardware, - die Lieferung von Verschleiß- und Verbrauchsmaterial und Datenträgern,
- die Lieferung neuer Programmversionen sowie Updates und deren Implementierung in die von den Servicedienstleistungen betroffenen Systeme, soweit diese nicht explizit in den Serviceleistungen vereinbart wurden, Wiederinbetriebnahme des Systems,
- die Schulung des Kundenpersonals,
- Erneuerung und Entsorgung von Notstrombatterien, Akkus und Batterien in Endgeräten (Schnurlostelefone) oder Anlagenteilen.
§ 31 Leistungsort
(1) MediaNet und der Kunde vereinbaren für die Erbringung der Service- und/ oder Dienstleistungen vor Beginn einen Leistungsort.
(2) Bestimmt der Kunde während der Laufzeit des Vertrages einseitig einen anderen, als den vereinbarten Leistungsort, so ist MediaNet berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Erbringung der vereinbarten Leistung aufgrund des neuen Leistungsortes nicht zumutbar ist. Der Kunde hat in diesem Falle Schadensersatz in Höhe der für die verbleibende Vertragslaufzeit anfallenden Entgelte abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen zu zahlen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 32 Fernwartung
Der Kunde gewährt MediaNet zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht Fernwartungszugriff. Damit werden Diagnosedaten übermittelt, und soweit möglich, Störungen durch Fernkorrekturen behoben und vom Kunden gewünschte Änderungen des Leistungsumfanges und der Benutzerdaten durchgeführt.
§ 33 Schutzrechte
(1) Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten (im folgenden: Schutzrechte) durch die von MediaNet gelieferten Produkte gegenüber dem Kunden geltend und wird die Nutzung der Produkte hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so wird MediaNet nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte gegenüber dem Dritten frei stellen. Ist dies MediaNet zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, hat sie das Produkt gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurück zu nehmen. Für die Nutzung des Produktes kann MediaNet vom Kunden angemessenen Wertersatz verlangen. Voraussetzung einer solchen Haftung ist, dass der Kunde MediaNet von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit MediaNet führt. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
(2) Soweit der Kunde selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen MediaNet nach Abs. (1) ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine von MediaNet nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wurde, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von MediaNet gelieferten Produkten eingesetzt wird.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
§ 34 Leistungsstörungen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Einsatz einer Firewall eine absolute Sicherheit der Systeme des Kunden nicht gewährleistet wird. Netzwerksicherheit basiert auf weitaus mehr Komponenten als den reinen Firewall-Systemen. Erst das Zusammenspiel aus Firewall-Mechanismen, Virenschutz und die Umsetzung entsprechender Qualifikations-, Kontroll-, Zugangs- und Zugriffskonzepte für die Nutzer bilden in ihrer Gesamtheit die Security-Policy. Diese Security-Policy ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen der MediaNet.
Stand: 01. Oktober 2007 | AGB zum Ausdrucken:
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